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Meistern Sie die Wegzugsbesteuerung mit Leichtigkeit und Expertise!

 
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Präsentiert von Domenico,
Gründer von auslandberatung.de

Mit zwei Jahrzehnten Erfahrung als Unternehmensberater zog ich 2018 von Deutschland nach Polen, fand neue Wurzeln in Dubai und Polen, und reise nun weltweit, um Unternehmen in ihrer Entwicklung zu unterstützen.

Wilkommen

Was ist die Wegzugsbesteuerung?

Hallo und herzlich willkommen, liebe Auswanderer! Ihr habt genug von Deutschland und wollt in ein anderes Land ziehen, um die Sonne zu genießen oder einfach nur, um den horrenden deutschen Steuern zu entfliehen? Dann habe ich eine gute und eine schlechte Nachricht für euch. Die schlechte Nachricht zuerst - der deutsche Fiskus ist wie ein anhänglicher Ex, der einfach nicht loslassen will.

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"Wegzugsbesteuerung". Ja, der Begriff klingt herrlich bürokratisch und nein, es handelt sich leider nicht um eine Steuer auf überzähliges Umzugsgepäck.

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Die gute Nachricht: Es gibt Maßnahmen, die man ergreifen kann, um diesem steuerlichen Albtraum zu entgehen. Also, Lederhosen aus, gemütlich machen und mit mir die Möglichkeiten entdecken, wie man im wunderbaren Land der Biergärten und Bratwürste den Taxman Blues vermeiden kann. Bereit? Dann los!

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Image by David Vives

Voraussetzungen der Wegzugsbesteuerung

Armer, wer seine Heimat Deutschland auf Dauer verlässt! Denn hier funktioniert die Steuer-Logik so: wer mal hier war und über 1% an einer Firma besaß, ist zehn Jahre lang unser. Das zeigt sich besonders eindrucksvoll, wenn man die Bedingung für die unbeschränkte Steuerpflicht (ja, sowas gibt's - klingt gruselig, oder?) durchliest – zehn Jahre in Deutschland steuerpflichtig und dann fasst man nur den Gedanken an, die Möbel an einen anderen Ort zu verschieben... BUMM! "Wegzugsbesteuerung!"

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Ach, und für alle "Klein-Investoren" da draußen, die glauben, ihre Anteile von 0,99% würden sie vor dem großen "Steuer-Buhmann" verschonen – PUSTEKUCHEN! Auch wenn Sie in den letzten fünf Jahren in Ihrem Sparschweinchen nur 1% der Firmenanteile hatten, greift der lange Arm des Gesetzes. Übersetzt heißt das: Sie müssen zahlen... und zahlen... Und der Wohnsitzwechsel? Ohne Rückfahrticket, bitte! Weil sobald es endgültig ist, entkommt man der allgegenwärtigen Wegzugsbesteuerung nicht. So viel zur Steuerromantik in Deutschland!

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Image by Pablo Heimplatz

Kleiner Crashkurs: So rechnet das Finanzamt bei der Wegzugssteuer!

Beispiel 1: Herr Müller schnappt sich einen GmbH-Anteil für 1,5 Millionen Euro. Nach drei Jährchen ist das Teil 4 Millionen Euro wert. Damit haben wir stille Reserven von 2,5 Millionen Euro. Bei einem Umzug ins Ausland wäre das die Basis für die Wegzugssteuer – knackige 2,5 Millionen Euro!

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Beispiel 2: Frau Meier legt mit 30.000 Euro Stammkapital los und gründet eine GmbH. Nach einigen Jahren zieht die GmbH 120.000 Euro Gewinn pro Jahr. Jetzt hat Frau Meier Bock, nach Spanien zu ziehen. Das Finanzamt gibt den Wert der Gesellschaft in Sachen Wegzugsteuer mit 1,65 Millionen Euro an.

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Wenn wir bei Frau Meier bleiben, liegt der fiktive Veräußerungsgewinn bei 1,62 Millionen Euro. 60% davon sind 972.000 Euro, die laut Wegzugsteuer mit dem Einkommensteuersatz besteuert werden müssen.

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Bei einem maximalen Steuersatz von 45% (dank Reichensteuer) sprechen wir also von 437.400 Euro. Ein hübsches Sümmchen! Also, gut überlegen und die Finanzen im Blick behalten!

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Beim Thema fiktiver Veräußerungsgewinn, Leute, lassen Sie bloß nicht die deutschen Finanzbehörden Ihr Unternehmen bewerten! Die Damen und Herren vom Finanzamt, die ziehen für die Wegzugssteuer nur den blanken Gewinn heran und multiplizieren diesen dann auch noch mit dem magischen Faktor 13.375! Also, selbst wenn Ihre Firma weniger abwirft und vielleicht mit Schulden kämpft, würden die bei einem Jahresgewinn von 100.000 € fröhlich mit 1.375 Mio. € für die Wegzugssteuer winken.

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Ein kluger Zug ist, einen eigenen Gutachter ins Boot zu holen. Der checkt den Wert Ihres Unternehmens, bevor die Steuer anfällt und bringt es dann zum Kauf raus. Mit den Angeboten, die reinflattern, können Sie realistische Werte vorlegen und dem Finanzamt ein Schnippchen schlagen!

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Image by Miquel Parera

​Gestaltungen zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung

Gestaltungen zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung? Ach, das klingt so furchtbar dröge, aber hören Sie mal zu, es könnte wirklich wichtig für Sie sein. Hier sind drei simple, aber dennoch ziemlich schlaue Tricks, um dem Schreckgespenst der Wegzugsbesteuerung zu entkommen.

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Erster Trick: Vorübergehender Wegzug. Das bedeutet, einfach mal für maximal fünf Jahre ins Ausland abzuhauen (man kann das Ganze sogar auf zehn Jahre ausdehnen) und dann zurück nach Deutschland zu kommen, bevor es die Wegzugsbesteuerung überhaupt riecht. So geht Ihnen schön die ganze Besteuerung durch die Lappen. Clever, oder?

 

Zweiter Trick: Beibehaltung des deutschen Wohnsitzes. Sie ziehen ins Ausland, aber behalten trotzdem einen Wohnsitz in Deutschland, um weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig zu sein. So wird die Wegzugsbesteuerung nicht aktiv! Achtung aber: Bei Wegzug in einen Staat mit Doppelbesteuerungsabkommen reicht das möglicherweise nicht aus, da müssen Sie dann schon tiefer in die Trickkiste greifen.

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Dritter Trick (für Fortgeschrittene): Einbringung von Anteilen in das Betriebsvermögen. Klingt kompliziert? Ist es auch! Trotzdem, es lohnt sich, die Anteile an einer Kapitalgesellschaft (zum Beispiel GmbH oder AG) in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft zu übertragen, oder die Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umzuwandeln (zum Beispiel in eine GmbH & Co. KG). Das erfordert allerdings ordentlich Gestaltungskunst und sollte daher wohl eher etwas für diejenigen sein, die schon ein wenig Erfahrung mit solchen Dingen haben.

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Vierter Trick: Gründung einer Stiftung. Wegzugsbesteuerung – wer braucht schon so einen Ärger? Hier kommt ein Geheimtipp: Gründen Sie eine Stiftung! Sie übertragen Ihre Vermögenswerte und Unternehmensanteile an die Stiftung und voilà – Sie sind persönlich raus aus der Nummer!

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Fünfter Trick: Anteile loswerden, bevor’s ins Ausland geht! Das ist eigentlich total easy. Aber klar, man sollte schon im Kopf behalten, dass der Verkauf der Anteile auch seine eigenen steuerlichen Spielchen mit sich bringt. Daher: Wenn eh schon ein Verkauf der Anteile in der Pipeline ist – warum dann nicht vor dem Umzug? So können Sie eventuell dem ganzen Wegzugsbesteuerungszirkus entkommen!

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Besonders in Liechtenstein gibt es interessante steuerliche Vorteile für Stiftungen. Und, hier kommt der Clou: Wir sind Experten auf diesem Gebiet! Mit vielen Jahren Erfahrung haben wir schon unzählige Mandanten bei der Gründung von Stiftungen in Liechtenstein begleitet.

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Aber aufgepasst: Das Ganze ist kein Spaziergang und benötigt eine Menge Expertise und Detailarbeit. Da ist es doch super, dass wir genau wissen, wie der Hase läuft, und Sie mit Rat und Tat unterstützen können. Zusammen sorgen wir dafür, dass alles rechtens ist und Ihre Stiftung die Wegzugsbesteuerung elegant umschifft.

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Sechster Trick: Anteile einfach mal weiterreichen! Hier haben wir noch einen Kniff: Übertragen Sie doch Ihre Anteile einfach an ein Familienmitglied, das in Deutschland bleibt und somit unbeschränkt steuerpflichtig ist. Klingt nach einem Plan, nicht wahr?

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Aber nicht zu schnell – das Finanzamt schläft nie! Hier muss man nämlich aufpassen, die Schenkungsteuer nicht zu vergessen. Ja, genau, beim Übertragen von Anteilen könnte diese Steuer auf Sie zukommen. Also, Augen auf und alles gut durchchecken, bevor Sie die Anteile weiterreichen. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und können der Wegzugsbesteuerung geschickt ausweichen!

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Siebter Trick: Alles auflösen und abhauen!

Stellen Sie sich vor, Sie ziehen ins Ausland und wollen wirklich, wirklich nichts mehr mit Ihrer alten Firma zu tun haben. Was tun? Einfach alles liquidieren! Wenn Sie sowieso nicht vorhaben, wieder bei der Gesellschaft einzusteigen, warum dann nicht alles in Bar umwandeln und den Steuer-Ärger hinter sich lassen? So können Sie ganz entspannt einen Schlussstrich ziehen und sich auf Ihr neues Leben konzentrieren!

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Achter Trick: Die Firma einfach an eine ausländische Holding verkaufen! Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihr Unternehmen einfach an eine Holding im Ausland verkaufen und so der Wegzugssteuer entkommen. Nicht schlecht, oder? Aber halt! Auch hier kommt man nicht ganz um die Steuern herum – Stichwort: Exit Tax. Also, wie immer: Gut überlegen und alles genau durchrechnen, bevor Sie den großen Schritt wagen. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und können den Wechsel ins Ausland voll und ganz genießen!

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Neunter Trick: Kurzer Abstecher ins Ausland! Wenn Sie nur vorübergehend die Zelte abbrechen, haben Sie Glück! Das Gesetz sagt, für bis zu 7 Jahre Auslandsaufenthalt – egal wo – ist keine Wegzugssteuer fällig! Und bei beruflichen Gründen können Sie das Ganze sogar auf 12 Jahre strecken. Aber Vorsicht, der Fiskus ist schlau – die Steuer fällt erstmal trotzdem an und wird erst bei der Rückkehr erstattet.

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Ein Beispiel gefällig? Nehmen wir Frau Schmidt, die mit ihrem Unternehmen für 3 Jahre nach Kanada zieht. Sie muss erstmal 200.000 Euro Wegzugsteuer löhnen, auch wenn sie später zurückkommt. Alternativ kann sie Sicherheiten, wie ihr Haus oder Unternehmensanteile, beim Finanzamt parken.

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Wenn Sie vorübergehend ins Ausland ziehen, ganz wichtig: Das Unternehmen kann währenddessen nicht verkauft werden, und auch bei Dividendenausschüttungen gibt’s nur begrenzte Möglichkeiten.

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Und für die Big Player gibt’s noch eine gute Nachricht: Bei einem vorübergehenden Umzug kann man manchmal sogar mit den Behörden verhandeln und die Steuer aussetzen. Also, Augen auf und Optionen prüfen!

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Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in Sachen Wegzugsbesteuerung

Mit unserer jahrelangen Erfahrung in Sachen Wegzugsbesteuerung und einem Haufen Spezialisten im Rücken sind wir DER Partner an Ihrer Seite, wenn Sie in neue Gefilde ziehen wollen. Wir sind von Anfang an mit dabei: ob beim Kleinklein der Steuerermittlung, beim Basteln eines maßgeschneiderten Gutachtens oder beim Tüfteln an der perfekten Strategie, um dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen!

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Unsere Experten, hier mitten in Deutschland, kennen nicht nur die deutschen Außensteuergesetze wie ihre Westentasche, dank unseres weltweiten Netzwerks sind wir auch fit in den Gesetzen und Spielregeln fast aller Länder dieser Welt! Ob national oder international, wir stellen unsere Teams genau nach Ihrem Bedarf zusammen und können, wenn nötig, auch Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater arbeiten. So sorgen wir dafür, dass Ihre Steuerdinge überall rund laufen.

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Zögern Sie nicht, nehmen Sie Kontakt auf! So vermeiden Sie böse Überraschungen und wissen von der Pieke auf, Ihre Steuerangelegenheiten sind in sicheren Händen. Egal, ob es um nationales oder internationales Steuerrecht geht, mit unserer Erfahrung und unserem Netzwerk sind Sie bestens aufgestellt!

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